Ab 2025 hat sich die Rechnungsstellung in Deutschland grundlegend verändert – und viele Finanzverantwortliche unterschätzen, wie tief dieser Wandel in ihre Prozesse eingreift. Wer heute davon ausgeht, mit dem Versand von PDF-Dokumenten per E-Mail bereits digital zu fakturieren, irrt häufig: Eine PDF-Rechnung gilt rechtlich nicht als E-Rechnung.
E-Rechnungen sind strukturierte, maschinenlesbare Datensätze – keine digitalen Abbilder von Papierdokumenten. Genau darin liegt ihr strategischer Unterschied: Rechnungsdaten lassen sich automatisiert verarbeiten, prüfen und archivieren.
Für CFOs, COOs und CPOs ist das mehr als eine technische Detailfrage. Die neuen Vorgaben entscheiden darüber, ob Eingangs- und Ausgangsrechnungen künftig rechtskonform verarbeitet werden können, ob automatisierte Prozesse in der Kreditorenbuchhaltung funktionieren und ob sich Bearbeitungszeiten, Fehlerquoten und Abstimmungsaufwände tatsächlich reduzieren lassen.
Gleichzeitig bietet die Umstellung die Chance, Rechnungs- und Beschaffungsprozesse strategisch weiterzuentwickeln – von der Datenqualität über Freigabeworkflows bis hin zur Spend Visibility.
Dieser Leitfaden zeigt, welche Unternehmen von der E-Rechnungspflicht betroffen sind, welche Kosten und Einsparpotenziale realistisch sind und wie Finanz- und Einkaufsverantwortliche die Umstellung strukturiert vorbereiten können.
Eine E-Rechnung ist ein maschinenlesbarer Datensatz in einem elektronischen Format, der strukturiert übermittelt, empfangen und automatisiert weiterverarbeitet werden kann.
Die beiden wichtigsten Formate in Deutschland sind XRechnung und ZUGFeRD. Während XRechnung vollständig XML-basiert aufgebaut ist, kombiniert ZUGFeRD strukturierte Rechnungsdaten mit einer menschenlesbaren Darstellung. Beide Formate erfüllen die Anforderungen an eine elektronische Rechnung, sofern sie eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen.
XRechnung ist ein reines XML-Format.
ZUGFeRD kombiniert XML-Daten mit einer für Menschen lesbaren PDF-Darstellung.
Beide Formate entsprechen der europäischen Norm EN 16931 und erfüllen damit die Anforderungen an elektronische Rechnungen im B2B- und B2G-Bereich.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Rechnung liegt in der Datenstruktur: Eine E-Rechnung ist kein Bilddokument, sondern ein strukturierter Datensatz. ERP-, Buchhaltungs- und Workflow-Systeme können die enthaltenen Informationen automatisiert auslesen und weiterverarbeiten – ohne manuelle Datenerfassung.
Genau hier liegen die größten Effizienzpotenziale: Rechnungen lassen sich schneller prüfen, automatisch mit Bestellungen abgleichen und über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist revisionssicher archivieren.
In der Praxis zeigt sich allerdings, dass viele Unternehmen den Begriff E-Rechnung zu weit auslegen. Die folgenden Formate gelten ausdrücklich nicht als E-Rechnung im Sinne der neuen gesetzlichen Vorgaben:
PDF-Dateien per E-Mail – auch mit digitaler Signatur
eingesannte oder fotografierte Papierbelege
Word- oder Excel-Dateien mit Rechnungsinhalt
Bilddateien wie JPG oder TIFF
Diese Formate gelten rechtlich lediglich als „sonstige Rechnungen“. Sie können während bestimmter Übergangsfristen zwar weiterhin verwendet werden, erfüllen aber nicht die Anforderungen an eine echte E-Rechnung.
Wichtig ist dabei: Auch wenn ein ZUGFeRD-Dokument eine PDF-Ansicht enthält, ist rechtlich ausschließlich die eingebettete XML-Datei maßgeblich.
Für Finanzverantwortliche bedeutet das vor allem eines: Wer bislang ausschließlich mit PDF-Rechnungen arbeitet, sollte frühzeitig prüfen, ob bestehende Systeme und Prozesse tatsächlich E-Rechnungen verarbeiten können.
Eine klare interne Definition – abgestimmt zwischen Einkauf, Buchhaltung, IT und Steuerabteilung – verhindert Missverständnisse und reduziert spätere Umstellungsprobleme.
Mit dem Wachstumschancengesetz und den damit verbundenen Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) hat der Gesetzgeber eine schrittweise E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze eingeführt.
Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland – vom Konzern bis zum Kleinunternehmer –, die Leistungen an andere inländische Unternehmen erbringen. Entscheidend ist also nicht die Branche oder Unternehmensgröße, sondern die konkrete Geschäftskonstellation.
Die Einführung erfolgt gestaffelt:
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Bis Ende 2026 dürfen im B2B-Bereich weiterhin Papierrechnungen und PDF-Dokumente verwendet werden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro gilt diese Übergangsfrist bis Ende 2027.
Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze.
Nicht betroffen sind unter anderem:
Rechnungen an Endverbraucher (B2C)
bestimmte steuerfreie Umsätze
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
Fahrausweise
Grenzüberschreitende Umsätze, die oft über Netzwerke wie Peppol abgewickelt werden, fallen derzeit noch nicht vollständig unter die neuen Regelungen. Mit dem geplanten EU-Projekt ViDA („VAT in the Digital Age“) dürfte sich das mittelfristig jedoch ändern.
Die wichtigste Botschaft für Finanzentscheider lautet daher: Die Empfangspflicht gilt bereits heute für alle Unternehmen – unabhängig von Größe oder Umsatz.
Für CFOs und COOs sollte die Einführung von E-Rechnungen als Investition in die Prozessqualität betrachtet werden. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen können automatisierte Rechnungsprozesse die Bearbeitungskosten pro Rechnung senken und den Aufwand für Abstimmungen zwischen Einkauf, Buchhaltung und Fachabteilungen reduzieren.
Die Investitionen sind real, aber meist überschaubar. Gleichzeitig gehen die langfristigen Effizienzgewinne weit über reine Compliance hinaus. Unternehmen profitieren unter anderem von schnelleren Prozessen, besserer Datenqualität und Ausgabentransparenz.
Die Umstellung verursacht typischerweise Kosten in drei Bereichen:
Software- und ERP-Integration
Schulung der Mitarbeitenden
Anbindung und Kommunikation mit Lieferanten
Hinzu kommen häufig Aufwände für:
Validierungs- und Archivierungslösungen
Anpassungen bestehender Workflows
neue Empfangs- und Versandkanäle
Tests und Pilotprojekte
Wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Einführung der E-Rechnung ausfallen, hängt stark vom Reifegrad der bestehenden Systemlandschaft ab. Unternehmen mit modernen ERP-Systemen und etablierten elektronischen Workflows kommen oft mit moderaten Anpassungen aus, während Organisationen mit heterogener Systemlandschaft, vielen manuellen Schnittstellen oder einer breit verteilten Lieferantenbasis spürbar mehr investieren müssen. Auch Schulungen und Change-Management sollten nicht unterschätzt werden. Mitarbeitende müssen nicht nur neue Formate verstehen, sondern häufig auch neue Prüf- und Freigabeprozesse.
Den Investitionen stehen messbare Effizienzgewinne gegenüber, denn strukturierte E-Rechnungen ermöglichen eine weitgehend automatisierte Rechnungsverarbeitung: Daten können ohne manuelle Erfassung übernommen werden, Rechnungen lassen sich automatisch mit Bestellung und Wareneingang abgleichen und Freigaben können schneller erfolgen.
Konkrete Einsparpotenziale liegen in:
geringerem Aufwand für manuelle Erfassung
niedrigeren Fehlerquoten
kürzeren Durchlaufzeiten
besserer Skontonutzung
schnellerer Rechnungsfreigabe
höherer Spend Visibility
Für CFOs entsteht dadurch eine deutlich bessere Datengrundlage über Lieferanten, Warengruppen, Kostenstellen und Beschaffungsausgaben.
Verzögerung ist die teuerste Option. Wer die Umstellung aufschiebt, geht mehrere Risiken gleichzeitig ein. Von Compliance-Seiten drohen formale Mängel bei der Rechnungserstellung, die im schlimmsten Fall den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden und das Verhältnis zu wichtigen Geschäftspartnern belasten können.
Gleichzeitig steigt operativ der Druck, je näher die nächsten gesetzlichen Fristen rücken. Last-Minute-Implementierungen sind erfahrungsgemäß teurer, fehleranfälliger und binden interne Ressourcen ausgerechnet in Phasen mit Jahresabschluss, Budgetplanung und hoher Arbeitslast. Hinzu kommt das Risiko, in der Lieferantenkommunikation den Anschluss zu verlieren: Lieferanten, die früh auf E-Rechnungen umstellen, erwarten zunehmend kompatible Prozesse und sehen fehlende Standards schnell als organisatorische Schwäche. Für Führungskräfte ist die Umstellung deshalb weniger ein isoliertes IT-Projekt als vielmehr eine Frage von Prozessqualität, Risikomanagement und operativer Stabilität.
Eine strukturierte Roadmap hilft, die Umstellung beherrschbar zu halten und Investitionen gezielt zu steuern. Die folgenden Schritte haben sich für Finanz- und Einkaufsverantwortliche bewährt:
Systemreife bewerten. Erfassen Sie, welche ERP-, Buchhaltungs- und DMS-Systeme im Einsatz sind, welche E-Rechnungsformate bereits verarbeitet werden können und wo Lücken bestehen – sowohl beim Empfang als auch beim Versand von Rechnungen.
Prozesslandkarte erstellen. Dokumentieren Sie den Rechnungsfluss von Eingang über Prüfung, Freigabe und Buchung bis zur GoBD-konformen Archivierung. Identifizieren Sie Prozessschritte, in denen Rechnungsdaten heute noch manuell geprüft, übertragen oder freigegeben werden.
Pilotbereich definieren. Wählen Sie eine überschaubare Lieferanten- oder Warengruppe für einen Pilotbetrieb. So lassen sich Formate, Pflichtangaben, Validierungsregeln und Workflows testen, bevor sie unternehmensweit ausgerollt werden.
Lieferantenkommunikation aufsetzen. Informieren Sie Ihre wichtigsten Lieferanten frühzeitig über Ihre Empfangskanäle und die gewünschten Formate. Erfassen Sie zentral, welche Lieferanten XRechnung oder ZUGFeRD bereits unterstützen.
Interne Abstimmung sicherstellen. Binden Sie Einkauf, Buchhaltung, Steuern und IT von Beginn an in eine gemeinsame Projektstruktur ein. Klare Rollen und Entscheidungswege beschleunigen die Umsetzung erheblich.
Schulung und Change Management. Qualifizieren Sie die operativen Teams – nicht nur technisch, sondern auch im Verständnis der neuen Prozesse, Kontrollen und Verantwortlichkeiten.
Prozesse schrittweise erweitern und optimieren. Führen Sie die Lösung schrittweise ein, messen Sie Durchlaufzeiten, Fehlerquoten und Automatisierungsgrad und nutzen Sie diese Kennzahlen, um Prozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Organisationen, die bereits mit einer zentralen Beschaffungslösung wie Amazon Business arbeiten, können die operative Belastung der Umstellung oft reduzieren – insbesondere bei hohem Rechnungsvolumen und breiter Lieferantenbasis. Konsolidierte Abrechnung und elektronische Rechnungsstellung entlasten hier spürbar die täglichen Prozesse in Einkauf und Kreditorenbuchhaltung.
Amazon Business ist keine regulatorische Instanz und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Finanzteams, die Amazon Business in ihre Beschaffungsprozesse integrieren, kann die Verarbeitung von E-Rechnungen deutlich vereinfacht werden – als ergänzender Baustein zu ERP- und Buchhaltungssystemen.
Relevant für die Umstellung sind insbesondere folgende Funktionen:
E-Rechnungen. Rechnungen für Käufe über Amazon Business werden in einem Format bereitgestellt, das sich ohne manuelle Datenerfassung in bestehende Buchhaltungs- und Freigabeprozesse integrieren lässt.
Sammelrechnungen. Käufe lassen sich über Kostenstellen, Standorte oder Gesellschaften hinweg in konsolidierten Rechnungen bündeln. Das reduziert die Zahl einzelner Belege erheblich und vereinfacht Abstimmung und Buchung.
Kauf auf Rechnung. Definierte Zahlungsziele unterstützen etablierte Prozesse in der Kreditorenbuchhaltung und vermeiden zusätzliche Komplexität durch kartenbasierte Einzelzahlungen.
In Kombination helfen diese Funktionen, das Volumen manuell zu prüfender Belege zu senken und der Kreditorenbuchhaltung mehr Raum für strategische Aufgaben zu geben – etwa Lieferantensteuerung, Spend-Analyse und die kontinuierliche Verbesserung der Procure-to-Pay-Prozesse.
Die E-Rechnungspflicht ist kein isoliertes IT-Thema, sondern verändert, wie Finanz- und Einkaufsprozesse zusammenspielen. Drei Punkte sollten Entscheider mitnehmen:
Umfang der Pflicht realistisch einschätzen. Seit 2025 gilt die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für alle inländischen Unternehmen. Die Pflicht zur Ausstellung wird schrittweise bis 2028 ausgeweitet. Der Versand von PDF-Rechnungen allein reicht langfristig nicht mehr aus.
Wirtschaftlichkeit einordnen. Den überschaubaren Umstellungskosten stehen strukturelle Effizienzgewinne gegenüber – von kürzeren Durchlaufzeiten bis zu deutlich besserer Spend Visibility.
Risiken verspäteter Umsetzung vermeiden. Last-Minute-Projekte verursachen häufig höhere Kosten, mehr operative Probleme und zusätzlichen Druck auf Finanz- und IT-Teams. Gleichzeitig leiden oft die Beziehungen zu Lieferanten, die ihre Prozesse bereits umgestellt haben.
Wer früh handelt, reduziert finanzielle und operative Risiken und schafft zugleich die Datengrundlage, um Einkaufs- und Rechnungsprozesse strategisch weiterzuentwickeln.
Erste sinnvolle Schritte können darin bestehen, kurzfristig zu erfassen:
welche Lieferanten bereits XRechnung oder ZUGFeRD unterstützen
welche Systeme E-Rechnungen bereits verarbeiten können
an welchen Stellen heute noch manuelle Prozesse bestehen
So entsteht ein realistischer Fahrplan für die weitere Umstellung.
Wenn Sie prüfen möchten, wie eine zentralisierte Beschaffungslösung Ihre Rechnungs- und Einkaufsprozesse während und nach der Umstellung entlasten kann, finden Sie weitere Informationen bei Amazon Business.
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