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Alles was Sie zum Thema Gründungskosten wissen müssen

Anmeldegebühr, Kosten durch Beglaubigungen und Co.: Bei jeder Gründung entstehen für Gesellschafter unweigerlich Kosten.

Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss – das ist klar – einen Business Plan erstellen, sich um die nötige Finanzierung kümmern und gegebenenfalls Mitarbeiter:innen einstellen. Was viele Gründer:innen aber unterschätzen sind die Kosten, die durch bestimme Anmeldungsverfahren und beispielsweise Beglaubigungen bei Notar:innen anfallen. Diese sogenannten Gründungskosten sind bei jeder Unternehmensgründung obligatorisch, das bedeutet, alle Geschäftsführer:innen müssen diese finanziellen Aufwendungen tätigen. Hier erfahren Sie, mit welchen Summen Sie rechnen müssen, wenn Sie gründen und wie sich diese Gründungskosten zusammensetzen.

 

Gründungskosten durch die Anmeldung des Firmennamens


Ob es sich nun um die Gründung eines größeren Unternehmens handelt oder Sie von einem kleinen Start-up träumen: Vor jeder Existenzgründung müssen sich die Gesellschafter zu allererst Gedanken um einen passenden Unternehmensnamen machen. Ist dieser erst mal gefunden, empfiehlt es sich, diesen rechtlich schützen zu lassen. Der Vorteil: Wenn Sie den Firmennamen als eingetragene Marke schützen lassen, erhalten Sie das exklusive Markenrecht. Sollte eine andere Person diesen Namen später verwenden, können Sie eine Unterlassung durchsetzen und in manchen Fällen sogar Schadensersatz geltend machen. Anmelden können Sie Ihren Unternehmensnamen beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt.1 Die Kosten belaufen sich hier auf rund 300 Euro.

 

Notarielle Beurkundung


Mit dem Namen allein ist die Gründung Ihres Unternehmens längst noch nicht abgeschlossen. Zuerst bedarf es einer notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und einer Eintragung ins Handelsregister – erst durch diesen Schritt gründen Sie ein Unternehmen offiziell. Im Falle einer GmbH-Gründung, die eine Person, zwei oder mehrere gründen können, ist beispielsweise ein Stammkapital von 25.000 Euro Voraussetzung. Ist dies gegeben, setzt der Notar oder die Notarin einen ersten Entwurf für den sogenannten Gesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde auf. Diese Rechtsdokumente beinhalten unter anderem die Namen der Geschäftsführer:innen, in welchem Verhältnis diese zueinanderstehen, hält die Art der Gesellschaft fest – in diesem Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – und wie hoch das Stammkapital ist. Darüber hinaus fallen bei Notar:innen aber auch weitere Kosten, wie beispielsweise die Übermittlung strukturierter Daten und die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung, Auslagen für Telefon und Porto sowie die Mehrwertsteuer für die Geschäftsführer:innen an.

Für den ersten Entwurf und die spätere Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsurkunde wird in der Regel eine 2,0-fache Gebühr fällig. Die Notar:innenkosten richten sich dabei nach der Höhe des Stammkapitals. Gründen also zwei Personen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 beträgt die Gebühr 125 Euro. Bei einem Stammkapital von 100.000 Euro fallen 546 Euro an.

 

Auch bei der Eintragung ins Handelsregister entstehen Gründungskosten

Neben den Aufwendungen für Notar:innen muss jede:r Gesellschafter:in aber auch noch Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister zahlen. Grundsätzlich sind alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich hier eintragen zu lassen. Dazu zählen die Rechtsformen eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG). Kleingewerbetreibende sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese können sich jedoch auf freiwilliger Basis eintragen lassen. Die Anmeldung selbst erfolgt durch den Notar oder die Notarin. Für den Entwurf der Handelsregisteranmeldung und für die Beglaubigung der Unterschrift ist eine 0,5-fache Gebühr fällig. Für die tatsächliche Eintragung ins Handelsregister müssen Unternehmer:innen zusätzlich noch eine Pauschalgebühr in Höhe von 150 Euro zahlen.

Unterm Strich keine geringe Summe an Gründungskosten, die Gesellschafter:innen im Zuge ihrer Gründung aufbringen müssen. Doch den Betrag können Sie schon durch ein paar Tricks etwas verringern: Erstellen Sie beispielsweise den Gesellschaftsvertrag selbst. Online finden Sie zahlreiche Mustervorlagen, an denen Sie sich orientieren können. Auch den Entwurf für die Handelsregisteranmeldung können Sie selbst erstellen. Bitten Sie Ihren Notar beziehungsweise die Notarin außerdem darum, die Kosten für Post und Telekommunikation nicht pauschal, sondern konkret abzurechnen.

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Referenzen:

 

1) https://www.dpma.de/

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