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Alles rund um das Thema Arbeitsschutz in Unternehmen

Die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber:innen zum Arbeitsschutz, der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie Arbeitssicherheit.

Ganz gleich, ob Ihre Beschäftigten einen Bürojob ausüben oder in Berufen mit hohem Unfallrisiko tätig sind: Als Arbeitgeber:in sind Sie dazu verpflichtet Ihre Angestellten vor Gesundheitsschäden, Arbeitsunfällen oder gar Pandemien, wie es aktuell beispielsweise mit SARS-CoV-2 der Fall ist, zu schützen. Missachtet man die Gesetze, Regelungen und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, drohen satte Strafen. Vor allem dann, wenn Beschäftigte im Betrieb zu Schaden kommen. Doch was bedeutet Arbeitsschutz im Betrieb? Und wozu genau sind Arbeitgeber:innen verpflichtet? Was müssen Arbeitnehmer:innen in Sachen Sicherheit beachten?

 

Was ist Arbeitsschutz und wozu ist er gut?

In allen deutschen Unternehmen ist der betriebliche Arbeitsschutz Pflicht. Der Grund hierfür ist relativ simpel: Jede:r Arbeitgeber:in muss seinen Arbeitnehmer:innen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, der deren Gesundheit nicht beeinträchtigt und an dem sie sich sicher fühlen. Denn: Prävention ist bekanntlich besser als Folgenbewältigung. Hierbei geht es aber nicht nur um den Schutz vor gefährlichen Stoffen, Dämpfen oder kaputten Produktionsmaschinen. Auch entsprechende Schutzkleidung, die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Fluchtwege, die richtige Beleuchtung, Lärmschutz und selbst die Raumtemperatur fallen unter das Arbeitsschutzgesetz, auch ArbSchG genannt.

 

Was, wo wie gefährlich ist, müssen Führungskräfte aber nicht allein entscheiden. Im Zuge der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zieht man meist interne Expert:innen wie beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen oder den Betriebsrat zurate. Gemeinsam analysiert man, welche möglichen Gefahren im Unternehmen auftreten könnten, wie sicher verschiedene Arbeitsabläufe sind und welche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Wenn Sie auf Nummer sichergehen möchten, können Sie natürlich auch auf externe Fachkräfte zurückgreifen.

 

Wer für den Arbeitsschutz zuständig ist

Wenn der Betrieb jedwede Gefährdungen vor Ort einschätzt, dann muss er doch auch vollständig für den Schutz seiner Mitarbeiter:innen verantwortlich sein – oder? Ganz so einfach ist es tatsächlich nicht: Natürlich müssen in erster Linie Arbeitgeber:innen Maßnahmen ergreifen, um ihre Angestellten zu schützen. Doch auch für die Mitarbeiter:innen ergeben sich in Sachen Arbeitsschutzrecht diverse Aufgaben.

 

So sind Arbeitgeber:innen, wie bereits erwähnt, dazu verpflichtet eine Beurteilung der möglichen Gefahren am Arbeitsplatz durchzuführen und zu beurteilen, wie vertretbar bestimmte Tätigkeiten und die Arbeitsbedingungen sind. Darüber hinaus müssen sie die Angestellten bei neuen Erkenntnissen auf dem Laufenden halten und Maßnahmen stetig weiterentwickeln. Die Arbeitnehmer:innen sind wiederum dazu verpflichtet, vorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten. Zum Beispiel Schutzkleidung tragen, wenn diese erforderlich ist. Außerdem müssen sie Maschinen und andere Arbeitsmittel richtig benutzen und es umgehend melden, wenn diese defekt sind.

 

Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie

Das Corona-Virus hat Arbeitgeber:innen vor eine ganz neue Herausforderung gestellt. Denn wie schützt man seine Angestellten am besten vor COVID-19? Um Betriebe hierbei bestmöglich zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, bereits zu Beginn der epidemischen Lage die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. In dieser sind alle Maßnahmen festgehalten, dank derer sich eine COVID-19-Erkrankung bei den Mitarbeiter:innen vermeiden lässt. So wird unter anderem darauf hingewiesen, dass ein betriebliches Hygienekonzept bereitgestellt werden muss, das alle nötigen Schritte zum betrieblichen Infektionsschutz festlegt. In der Corona-Arbeitsschutzverordnung können sich Führungskräfte aber auch darüber informieren, ob sie im Betrieb einen Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise medizinische Gesichtsmasken wie FFP2-Masken zur Verfügung stellen müssen. Und sind Unternehmen eigentlich dazu verpflichtet PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests auf Vorrat zu haben?

 

Arbeitsschutz vs. Arbeitssicherheit: Der Unterschied

Beschäftigt man sich mit dem Thema Arbeitsschutzrecht, beschäftigt man sich gezwungenermaßen auch mit dem Thema Arbeitssicherheit. Doch wo genau liegt hier der Unterschied? Arbeitsschutz befasst sich mit dem Schutz vor berufsbedingten Gefahren und Belastungen sowie allen Maßnahmen, die Arbeitsunfälle verhindern sollen. Arbeitssicherheit dagegen ist der Zustand des gefahrenfreien Arbeitens. Sozusagen das Ziel, dass der Arbeitsschutz erreichen möchte. In der Regel gibt es hierfür Fachkräfte für Arbeitssicherheit wie beispielsweise Betriebsärzt:innen, die wir auch schon früher im Artikel erwähnt haben. Mehr zum Thema Arbeitssicherheit sowie weiteren Vorschriften für Fachkräfte in diesem Bereich finden sich natürlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in der DGUV-Vorschrift 2.

 

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