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Was ist ein Dienstvertrag für Freischaffende und was muss er enthalten?

Wir erklären alles, was Sie zum Dienstvertrag für Freiberufler:innen wissen müssen und worin er sich vom Werkvertrag unterscheidet.

Selbständige und Freelancer:innen, die ihre Arbeitstätigkeit in Deutschland ausüben, vereinbaren die angebotenen Dienstleistungen mit einem Unternehmen meistens durch eine bestimmte Vertragsart: den Dienstvertrag. Hier finden Sie alles Wissenswerte, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Definition eines Dienstvertrags für Freiberufler:innen
 
Der Dienstvertrag, teilweise auch Dienstleistungsvertrag genannt, gilt als Arbeitsvertrag für Freiberufler:innen, die für eine:n Auftraggeber:in tätig werden. Die Definition des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet: Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Sie sollten wissen, dass Sie als Selbständige:r keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben, wenn Ihr Dienstleistungsvertrag gekündigt wird. Darüber hinaus müssen Sie als Selbständige:r die notwendigen Werkzeuge für Ihre Arbeitstätigkeit bereithalten. Ein IT-Freelancer muss für das Projekt beispielsweise seinen eigenen Computer, die von ihm verwendeten Hardwaretools und Softwarelizenzen verwenden.

 Um die Vergütung für die ausgeführten Dienstleistungen zu erhalten, müssen Sie der oder dem Auftraggeber:in Rechnungen mit Umsatzsteuer und ggf. Einkommensteuer ausstellen.
 
Es handelt sich um eine Vertragsart, die dem oder der Freelancer:in zwar nicht die gleichen Rechte bietet, die ein:e Arbeitnehmer:in hat, aber gleichzeitig der oder dem Selbstständigen eine große Arbeits- und Zeitflexibilität ermöglicht. Der oder die Auftragnehmer:in kann gleichzeitig mehrere dieser Arbeitsverträge zu einem beliebigen Zeitpunkt kombinieren und unterliegt weder einem festgelegten Arbeitsplatz noch den von den Unternehmen für ihre Arbeitnehmer:innen aufgestellten Dienstplänen.
 
Auf der anderen Seite sparen Unternehmen mit dieser Art von Verträgen die Lohnsteuer für diese Freelancer:innen. Außerdem müssen sie weder Urlaub, noch Abfindungen zahlen, wodurch sie viele Ausgaben sparen.
 
Wichtige Inhalte eines Dienstvertrags für Freiberufler:innen

Der Dienstleistungsvertrag eines Freiberuflers muss folgende Informationen enthalten:

1) die Daten zur wirtschaftlichen Tätigkeit beider Unterzeichnender einschließlich des Handelsnamens,     des Firmennamens, der Steuernummer und der Anschrift sowie der personenbezogenen Daten
2) der kommerzielle Zweck des Vertrages
3) die Vertragsdauer
4) der vereinbarte Preis und die Zahlungsmethode: Der Preis kann pro Stunde oder pro Arbeitstag oder     eine zuvor vereinbarte einmalige Vergütung betragen. Für den Fall, dass in der Vergütung eine Provision     enthalten ist (oder wenn die Provision eine Vergütungsform ist, wie es häufig bei Dienstverträgen für     selbstständige Gewerbetreibende der Fall ist), muss der Prozentsatz im Vertrag angegeben werden
5) die Pflichten der Parteien

 

Unterschiede zwischen dem Dienstvertrag für Freiberufler:innen, dem dem Arbeitsvertrag und dem Werkvertrag

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Unterschiede zwischen dem Dienstvertrag, dem Arbeitsvertrag und dem Werkvertrag verstehen, da diese Verträge das Arbeitsverhältnis zwischen dem oder der Freelancer:in und dem oder der Auftraggeber:in definieren.

Der Werkvertrag unterscheidet sich vom Dienstvertrag dadurch, dass der oder die Auftragnehmer:in einen bestimmten Erfolg, also ein Werk, schuldet. Beim Dienstleistungsvertrag muss er oder sie lediglich die vereinbarte Leistung erbringen.
 
Ein Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrags und impliziert die Abhängigkeit des oder der Arbeitnehmer:in in Bezug auf das Unternehmen. Dieser muss die vom Unternehmen festgelegten Zeitpläne und Arbeitskalender einhalten und das bereitgestellte Material verwenden. Dafür erhält der oder die Arbeitnehmer:in ein festes Gehalt, auch im Krankheitsfall.

 

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen nach Abschluss eines Dienstvertrags im Rahmen eines Werkvertrags entwickelt wird, sind Sie in der Scheinselbstständigkeit. Dies kann Ihnen schaden, da Sie zwar weiterhin Ihr Honorar erhalten, aber nicht die Rechte und Garantien genießen zu können, wie die Arbeitnehmer:innen mit einem Werkvertrag.
 
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