Gewerbesteuer: Alle Infos auf einen Blick | Amazon Business
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Was ist die Gewerbesteuer?

Für viele Unternehmen gilt: Die Gewerbesteuer ist Pflicht. Alles rund um die korrekte Berechnung und was Sie als Kleinunternehmer:in beachten müssen.

Ist mein Unternehmen gewerbesteuerpflichtig? Wie hoch ist der Freibetrag? Und was ist der Hebesatz? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbesteuer. 

 

 

Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?

 

Die Gewerbesteuer gilt für gewerbliche Einkünfte jeglicher Art und zählt neben der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer zu den wichtigsten Abgaben in Deutschland. Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sind ab dem Beginn ihrer Geschäftstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Abgabe basiert auf dem Gewerbeertrag des Unternehmens und dem Hebesatz. Sie wird von den Gemeinden und Städten erhoben, gehört zu deren wichtigsten Einnahmequellen und ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Alle Unternehmer:innen, die ein Gewerbe betreiben, müssen diese Steuer zahlen. Ausgenommen sind Freiberufler:innen sowie Unternehmen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. In § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind alle freien Berufe in Form eines Katalogs aufgeführt. Ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind, hängt also von Ihrer Tätigkeit ab.

 

 

Gibt es einen Freibetrag?

 

Für Gewerbetreibende gilt ein Freibetrag bis zu einer Höhe von 24.500 Euro, um Unternehmen mit wenig Umsatz steuerlich zu entlasten. Das führt dazu, dass Kleinunternehmer:innen keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Als Kleinunternehmen gilt, dessen Umsatz im Vorjahr nicht über 22.000 Euro (bis 2019: 17.500) Euro gelegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Zwar sind Kleinunternehmer:innen grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Bei einem Jahresumsatz von unter 22.000 Euro ist ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro aber normalerweise unmöglich. Deshalb entfällt für Kleinunternehmer:innen neben der Umsatzsteuer, von der sie aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands laut Kleinunternehmerregelung befreit sind, auch die Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften müssen das komplette Einkommen versteuern, für sie gilt der Freibetrag nicht. 

 

Wichtig: Kleinunternehmen ist nicht gleich Kleingewerbe. Zu den Kleinunternehmern zählen sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige und Freiberufler:innen sowie Land- und Forstwirt:innen, entscheidend ist hier die Höhe des Umsatzes. Kleingewerbe sind Betriebe, bei denen „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch, HGB).1) Ob ein Betrieb als „kaufmännisch eingerichtet” eingestuft wird oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Vielfalt der Erzeugnisse, dem Umsatzvolumen und der Größe der Belegschaft sowie der Betriebsstätten.

 

 

Wie berechnet man die Höhe der Gewerbesteuer?

 

Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz, der von Städten und Gemeinden per Satzung festgelegt wird. Dieser liegt meist zwischen 300 und 600 Prozent. Je nach Stadt oder Gemeinde kann der aktuelle Hebesatz sehr unterschiedlich ausfallen. Bei der Gründung eines gewerblichen Unternehmens und der Suche nach dem richtigen Standort macht es deshalb durchaus Sinn, sich zu informieren, wo niedrige und wo hohe Hebesätze gelten. Der Steuermessbetrag beträgt bundesweit einheitlich 3,5 Prozent.

 

Die Formel für die Berechnung der Gewerbesteuer lautet: Voraussichtlicher Gewinn minus Freibetrag (24.500 Euro) mal 3,5 Prozent (Steuermessbetrag) mal Hebesatz. In die Kalkulation einfließen können außerdem Hinzurechnungen (wie etwa Mietzinsen oder Lizenzgebühren) und Kürzungen (beispielsweise Gewinnanteile aus Personengesellschaften). Beispiel: Der erwartete Gewinn Ihres Gewerbebetriebs beträgt 75.000 Euro und an Ihrem Standort gilt ein Hebesatz von 360 Prozent. 

 

Beispielrechnung

 

Gewinn: 75.000 Euro

– Freibetrag: – 24.500 Euro

Gewerbeertrag: 50.500 Euro

x 3,5 Prozent Steuermessbetrag: 1.767,50 Euro

x 360 Prozent Hebesatz: 6.363 Euro

 

Die zu zahlende Gewerbesteuerlast beträgt also 6.363 Euro.

 

 

Wann und wie wird die Gewerbesteuer gezahlt?

 

Die Gewerbeertragsteuer ist – ebenso wie die Umsatzsteuer – als Vorauszahlung vierteljährlich an das Finanzamt zu entrichten. Die Höhe bemisst sich am voraussichtlichen Gewerbeertrag des Betriebs und wird vom Finanzamt mithilfe eines Gewerbesteuermessbescheids festgelegt. Am Ende des Jahres erstellen Sie eine Gewerbe-Steuererklärung und erhalten Bescheid, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet bekommen.

 

Tipp: Falls Sie zusätzlich zu Ihrem Gewerbe einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, sollten Sie dies in Ihrer Steuererklärung sauber trennen. Als Freiberufler:in sind Sie, wie zu Beginn erklärt, nicht gewerbesteuerpflichtig. 

 

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Referenzen:

1) http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Gewerbesteuer/gewerbesteuer.html